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🇨🇭 Kantonale Steuerpraxis St. Gallen (SG)

Krypto Steuern in St. Gallen: Direkter eTax SG Import

In eTax SG den Krypto-Steuerbericht sekundenschnell per eCH-0196 XML importieren. Vollautomatische Bewertung nach ESTV-ICTax Kursen in CHF.

Die wichtigsten Steuerregeln für Krypto im Kanton St. Gallen

✓ 1. Vermögenssteuer (Stichtag 31.12.)

Kryptowährungen unterliegen im Kanton St. Gallen der kantonalen Vermögenssteuer. Massgebend ist der Bestand am 31. Dezember um 24:00 Uhr gemäss den offiziellen Schlusskursen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

✓ 2. Steuerfreie Kapitalgewinne

Kursgewinne aus dem privaten Halten und Veräussern von Kryptowährungen sind steuerfrei gemäss Art. 16 Abs. 3 DBG. Unser Steuerreport trennt Kapitalgewinne sauber von steuerbarem Einkommen.

⚡ 3. Staking & passive Erträge

Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops stellen steuerbaren Ertrag dar und müssen zum Zuflusszeitpunkt in CHF als Einkommen deklariert werden.

📄 4. Digitaler eCH-0196 XML Import

Der Kanton St. Gallen unterstützt den Schweizer eCH-0196 Standard für eSteuerauszüge. Sie können unsere generierte XML-Datei direkt in eTax SG hochladen – kein manuelles Abtippen nötig!

Schritt-für-Schritt: 1-Klick Krypto-Import in eTax SG

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    Börsen-CSV exportieren: Exportieren Sie Ihren vollständigen Transaktionsverlauf bei Coinbase, Binance, Kraken oder Crypto.com als CSV-Datei.
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    In cryptos-steuern.ch auswerten: Ihre Transaktionen werden lokal bewertet. Laden Sie das offizielle eCH-0196_Steuerauszug.xml sowie das PDF mit 2D-Barcodes herunter.
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    In eTax SG importieren: Öffnen Sie das Wertschriftenverzeichnis in eTax SG, klicken Sie auf «eSteuerauszug importieren» und wählen Sie die XML-Datei. Alle Werte sind sofort korrekt ausgefüllt!

Häufige Fragen zu Krypto-Steuern im Kanton St. Gallen

Muss ich jede einzelne Kryptowährung in eTax SG einzeln erfassen?

Nein. Dank des direkten XML-Imports nach eCH-0196 liest eTax SG alle Positionen, Beträge und Steuerwerte automatisch in einem Schritt ein. Alternativ können Sie das PDF als Beilage zu einer Sammelposition hochladen.

Was passiert bei Verkäufen mit Verlust?

Da private Kapitalgewinne steuerfrei sind, können private Kapitalverluste steuerlich im Kanton St. Gallen nicht vom übrigen Einkommen abgezogen werden. Für die Vermögenssteuer zählt ausschliesslich der verbleibende Steuerwert per 31. Dezember.

Werden meine Daten an Dritte übermittelt?

Nein. Im Self-Service läuft die gesamte Berechnung 100% lokal in Ihrem Browser (Client-Side). Keine CSV-Transaktionsdaten verlassen Ihr Endgerät – konform mit dem Schweizer revDSG.

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