Die wichtigsten Steuerregeln für Krypto im Kanton St. Gallen
✓ 1. Vermögenssteuer (Stichtag 31.12.)
Kryptowährungen unterliegen im Kanton St. Gallen der kantonalen Vermögenssteuer. Massgebend ist der Bestand am 31. Dezember um 24:00 Uhr gemäss den offiziellen Schlusskursen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
✓ 2. Steuerfreie Kapitalgewinne
Kursgewinne aus dem privaten Halten und Veräussern von Kryptowährungen sind steuerfrei gemäss Art. 16 Abs. 3 DBG. Unser Steuerreport trennt Kapitalgewinne sauber von steuerbarem Einkommen.
⚡ 3. Staking & passive Erträge
Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops stellen steuerbaren Ertrag dar und müssen zum Zuflusszeitpunkt in CHF als Einkommen deklariert werden.
📄 4. Digitaler eCH-0196 XML Import
Der Kanton St. Gallen unterstützt den Schweizer eCH-0196 Standard für eSteuerauszüge. Sie können unsere generierte XML-Datei direkt in eTax SG hochladen – kein manuelles Abtippen nötig!