Die wichtigsten Steuerregeln für Krypto im Kanton Luzern
✓ 1. Vermögenssteuer (Stichtag 31.12.)
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern besteuert Krypto-Guthaben als bewegliches Vermögen. Entscheidend ist der Bestand am 31. Dezember um 24:00 Uhr gemäss offiziellen ESTV-Schlusskursen (ICTax) in CHF.
✓ 2. Steuerfreie Kapitalgewinne
Gewinne aus dem Verkauf von Krypto-Vermögen im Privatvermögen sind steuerfrei gemäss Art. 16 Abs. 3 DBG und kantonalem Steuerrecht. Unser Steuerbericht trennt Kapitalgewinne automatisch von Erträgen.
⚡ 3. Staking & passive Erträge
Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops stellen steuerbares Einkommen dar und müssen zum Zuflusszeitpunkt in CHF im Ertragsfeld deklariert werden.
📄 4. Belegpflicht & eTax.lu
In eTax.lu erfassen Sie Ihr Portfolio als Sammelposition im Wertschriftenverzeichnis. Unser generierter eCH-0196 eSteuerauszug mit PDF417 2D-Barcodes dient als offizieller, lückenloser Nachweis für die Veranlagungsbehörde.