Die wichtigsten Steuerregeln für Krypto im Kanton Aargau
✓ 1. Vermögenssteuer (Stichtag 31.12.)
Das Steueramt Aargau behandelt Krypto-Vermögen als bewegliches Vermögen. Entscheidend ist der Bestand am 31. Dezember um 24:00 Uhr, bewertet nach den offiziellen ESTV-Schlusskursen (ICTax) in Schweizer Franken.
✓ 2. Steuerfreie Kapitalgewinne
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Krypto-Assets im Privatvermögen sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG und dem Aargauer Steuergesetz steuerfrei. Unser Bericht trennt steuerfreie Kapitalgewinne exakt von steuerbarem Ertrag.
⚡ 3. Staking, Mining & Rewards
Laufende Erträge aus Staking, Lending oder Liquidity Mining gelten im Kanton Aargau als steuerbares Einkommen. Sie müssen zum jeweiligen Zuflusswert in CHF im Wertschriftenverzeichnis als Ertrag erfasst werden.
📄 4. Belegpflicht & EasyTax Aargau
Für die Deklaration in EasyTax reicht die Erfassung der Krypto-Sammelposition mit dem von uns generierten eCH-0196 PDF-Auszug inklusive 2D-Barcodes als lückenloser, behördlich anerkannter Beleg.